Energieausweise verbrauchs- und bedarfbezogen für Wohn- und Nichtwohngebäude(DIN V 4108-6/DIN V4701-10/DIN V 18599 )

Energieausweise


Energieausweise verbrauchs- und bedarfbezogen für Wohn- und Nichtwohngebäude(DIN V 4108-6/DIN V4701-10/DIN V 18599 )

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, schreibt für Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden sollen, Energieausweise vor. Wird diese Vorschrift nicht beachtet, können bis zu 15.000 Euro Strafe fällig werden. Entsprechend müssen die Eigentümer, Verwalter und Makler, die verkaufen oder vermieten möchten, einen Energieausweis ausstellen lassen. Dies gilt auch, wenn nur einzelne Wohnungen aus dem Gebäude verkauft oder vermietet werden – der Ausweis gilt aber immer für das ganze Gebäude.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Den Energieverbrauchs- und den Energiebedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Hausbewohner, während der Bedarfsausweis auf einem theoretischen Berechnungsmodell beruht, das den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet.

 Wenn Sie also selbst Nutzer eines zu sanierenden Hauses sind, kann der Energieverbrauchsausweis zwar erste Anhaltspunkte liefern. Erst der nutzerneutrale Energiebedarfsausweis berücksichtigt jedoch die bauphysikalische Beschaffenheit eines Gebäudes und seine Anlagentechnik. Er bietet damit eine verlässliche Berechnungsgrundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Zusätzlich wird im Bedarfsausweis der Primärenergiebedarf ausgewiesen, der die unterschiedlichen Umwandlungsverluste der einzelnen Energieträger berücksichtigt.Wer Fördermittel im Rahmen der Landes- und Bundesprogramme zur Gebäudemodernisierung beantragen will, muss immer einen vom Energieberater erstellten Bedarfsausweis vorlegen.

Für die Erstellung des Energiebedarfsausweises wird eine ausführliche Datenaufnahme des Gebäudes benötigt. Diese werden bei einer Vor- Ort -Begehung ermittelt. Diese sogennante Vor- Ort- Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA ) gefördert.

Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie mit uns Kontakt auf !

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