Energieeffizienz lohnt sich: Denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, müssen Strom und Wärme noch effizienter genutzt werden.
Mehr aus Energie machen: Das heißt, das gleiche Ziel mit möglichst wenig Energie erreichen – und den verbleibenden Bedarf weitestgehend mit erneuerbaren Energien decken. Auf diese einfache Formel lässt sich die Energiewende bringen. Die Richtung stimmt: Nach erster Hochrechnung der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) sank der Primärenergieverbrauch 2018 gegenüber 2008. Doch nach wie vor besteht großer Handlungsbedarf. Klar ist: Die Energiewende gelingt nur, wenn wir es gemeinsam schaffen, die Energieeffizienz zu steigern und unseren Energieverbrauch zu senken.
Energieeffizienz bringt mehr für alle – und spart Geld
Zum einen profitiert das Klima: Denn wer energieeffizient handelt, stößt weniger CO2-Emissionen aus. Und zum anderen lohnt sich der bewusste Umgang mit Energie auch für den Geldbeutel – von Privathaushalten, Unternehmen und Kommunen. So sind die Renditen von Investitionen in Energieeffizienz zurzeit meist höher als bei sicheren Anlagen auf dem Kapitalmarkt.
Mehr Wachstum – bei weniger Energieverbrauch
Eine höhere Energieeffizienz macht auch die deutsche Wirtschaft international wettbewerbsfähiger. Denn: Wer weniger Ressourcen verbraucht und weniger Emissionen ausstößt, verschafft sich einen Kostenvorteil. Ein sparsamer Umgang mit Energie fördert zudem neue Geschäftsmodelle sowie innovative Technologien und Dienstleistungen, mit denen deutsche Unternehmen auf internationalen Märkten punkten können.
Rund 35 Prozent unserer gesamten Endenergie verbrauchen wir in den eigenen vier Wänden, vor allem für Heizung und Warmwasser. Dabei gilt: Wo viel verbraucht wird, lässt sich auch viel einsparen.
Geringere Energiekosten, mehr Wohnkomfort, ein höherer Immobilienwert, eine gesicherte Altersvorsorge und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz - das sind fünf gute Gründe, in den eigenen vier Wänden auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen.
Seit dem Jahr 2000 haben rund fünf Millionen Eigentümer eine energetische Gebäudesanierung durchgeführt – und dabei von staatlichen Fördergeldern profitiert. Klar ist: Wer saniert, kann sich unter anderem über niedrigere Heizkosten und ein behagliches Raumklima freuen.
Energieeffizienz lohnt sich: Denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, wollen wir noch effizienter mit Strom und Wärme umgehen. Ob Austausch der alten Heizungsanlage oder der Einbau energiesparender Fenster: Mit über 17 Milliarden Euro bis 2020 fördern wir Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen bei ihren Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. Das hilft der Umwelt, sorgt für mehr Wohnkomfort und schont den Geldbeutel.
Das BAFA fördert Beratungen zum Energiespar-Contracting, Energieberatungen im Mittelstand, Energieberatungen bei kommunalen Gebäuden und Energieberatungen bei Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung).
Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen.
Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015. Die zweite Verpflichtungsperiode und die dazugehörigen Wiederholungsaudits stehen nun an. Große Unternehmen sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) hierzu verpflichtet.
Das BAFA ist mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die zur Durchführung von Energieaudits berechtigt sind (Energieauditorenliste) beauftragt. Diese Personen müssen über die erforderliche Qualifikation nach § 8b EDL-G verfügen.
Um den Energieauditoren die Durchführung der Energieaudits zu erleichtern, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Leitfaden erstellt. Er dient den Energieauditoren als Anwenderhilfe zur Erstellung von Energieauditberichten nach DIN EN 16247-1.
Seit dem Jahre 2011 wird Unternehmen empfohlen, ihre Daten bezüglich der Energieverbräuche aufzuzeichnen und zu strukturieren. Damit schaffen sie eine Basis für ein Energiemanagementsystem. Wollen Unternehmen an den gesetzlichen Möglichkeiten von Energie- und Stromsteuerermäßigungen teilhaben, so müssen sie Planungen über die Einführung eines Energiemangementsystems nachweisen. Eine Anleitung für die Einführung eines Energiemanagementsystems bietet die DIN EN ISO 50001.
Drei gute Gründe, jetzt in Energieeffizienz zu investieren
1. Ihrer Konkurrenz einen Schritt voraus
Je energiesparender Ihr Unternehmen arbeitet, desto kosteneffizienter für Sie. Denn Energiekosten sind Produktionskosten - und die können nicht niedrig genug sein. Ihr Potenzial ist enorm: Bis zu 80 % Energie können eingespart werden. Ein Beispiel: Allein eine verbesserte Wärmerückgewinnung in der Fertigungstechnik bringt bis zu 20 %. Zudem sinken nach einer Modernisierung Ihre Kosten für Wartung und Instandhaltung.
2. Gute Zeiten für beste Konditionen
Für Ihre Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen bietet Ihnen die KfW zurzeit beste Rahmenbedingungen. Denn durch niedrige Zinsen und großzügige Tilgungszuschüsse, diese können bis zu 55 % der Kosten betragen, rechnen sich Ihre Investitionen noch schneller. Was auch immer Sie vorhaben: Dank vielfältiger Förderprodukte unterstützt die KfW auch Ihre Pläne!
3. Kleines Budget, große Wirkung für Image und Umwelt
Um eine KfW-Förderung zu erhalten, müssen Sie keine großen Summen investieren: Schon ab einer Einsparung des Energieverbrauchs von 10 % können Sie eine Förderung erhalten. Das lohnt sich nicht nur aus Kostengründen! Denn darüber hinaus schützen Sie auch Umwelt und Klima und verbessern nachhaltig das Image Ihres Unternehmens.
Die KfW- Bank fördert Privatpersonen
die in der Energieeffizienz ihrer Immobilie investieren möchten. Ob Neubau ( Bau , Kauf ) oder Bestandsimmobilie ( Sanieren, umbauen , kaufen ) es gibt für alle die passende Lösung.
Die KfW- Bank bietet zahlreiche Förderprodukte im Bereich Umwelt und Energie. Ob für Unternehmen oder Privatpersonen, wird man bei der Entscheidung in Energieeffizienz zu investieren mit erprobten Produkten unterstützt. Ein Überblick der verschiedenen Förderprodukte können Sie hier bekommen.
Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte Beratung Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzuzeigen.
Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel dieses Programms ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.
Sofern die Möglichkeit der Nutzung von Erneuerbaren Energien als sinnvoll erscheint, sollte auf diese im Rahmen der Beratung insbesondere hingewiesen und ggf. ein Konzept erarbeitet werden. Dies gilt auch für die Nutzung von Abwärme.
Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, um insbesondere bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte Energieberatung für Wohngebäude unterstützt Investoren bzw. Eigentümer bei der Entscheidung, wie die Energieeffizienz eines solchen Gebäudes sinnvoll verbessert werden kann.
Bei der Energieberatung im Rahmen dieser Richtlinie handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne von Artikel 8 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz. Diese Richtlinie dient ferner der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 und 2 der RL 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz.
Das Programm zur Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) vom 3. Dezember 2014. Ein wesentliches Handlungsfeld stellt die Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich dar. Die rund 12.000 Gemeinden und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland stehen für zwei Drittel des Endenergieverbrauchs im gesamten öffentlichen Sektor und bieten hohe Einsparpotenziale. Durch die Hebung dieser Einsparpotenziale kann ein wesentlicher Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz geleistet werden und gleichzeitig der öffentliche Sektor seiner Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz und einer Senkung des Energieverbrauchs gerecht werden.
Ziel des Förderprogramms ist es, kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetrieben, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie gemeinnützigen Organisationsformen und anerkannten Religionsgemeinschaften geförderte Energieberatung zugänglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen. Gefördert wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung. Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert. Der durchführende Berater stellt den Antrag und erhält die Zuwendung
Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Im Energieausweis sind Angaben zum Gebäude, zur Beheizung sowie die Energiekennwerte des Gebäudes enthalten.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt die energetischen Standards für Neubauten und für Bestandsbauten bei Sanierungen fest und regelt die Einsparung von Energie in Gebäuden.
Geringinvestive Maßnahmen sind eine Möglichkeit, mit vergleichsweise niedrigem Investitionsaufwand viel Energie einzusparen.