Vor- Ort - Beratung Wohn- und Nichtwohngebäude
Nach EnEV 2009 (DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 bzw. DIN V 18599) (Zul. BAFA ,dena und KFW)
Vor-Ort-Beratung durch Energieeffizienz-Experten
Für eine ausführlichere Vor-Ort-Beratung stehen Ihnen die Sachverständigen der Energieeffizienz-Expertenliste zur Verfügung. Die Vor-Ort-Beratung
wird durch das BAFA
gefördert.
Bei der Vor-Ort-Beratung plant der Energieberater gemeinsam mit Ihnen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und bestätigt die Einhaltung technischer Mindestanforderungen.
Sie können neben der Beratung zu möglichen Energieeinsparpotenzialen auch eine Beratung zu möglichen Sanierungskonzepten wählen – einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
oder einer Teilsanierung mit abgestimmten Einzelmaßnahmen.
Die Beratung schließt mit einem ausführlichen Beratungsbericht ab. Der Inhalt: Gebäudekennwerte, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, energetisch und wirtschaftlich sinnvolle Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie geeignete Förderprogramme. Der Energieberatungsbericht
dient als Grundlage
für den Energiebedarfsausweis
und für
Fördermittelanträge
bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.
Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie mit uns Kontakt auf !
Ablauf der Datenaufnahme.
Eine erfolgreiche Datenaufnahme startet bereits vor der Vor-Ort-Begehung des Gebäudes. Für den Energieberater ist es vorab sinnvoll, die Gebäudeeigentümer nach Planunterlagen und der Baubeschreibung des Gebäudes zu fragen und sich diese zusammenstellen zu lassen. Notwendige Grunddaten können dann – soweit aus vorhandenen Unterlagen ersichtlich – vorab ermittelt werden. Das reduziert maßgeblich den Aufwand der Datenaufnahme vor Ort, entbindet jedoch nicht von einer Prüfung des Gebäudes auf mögliche Veränderungen wie beispielsweise An- oder Umbauten. Falls keine Unterlagen vorhanden sind, ist das gesamte Gebäude vor Ort aufzunehmen. Um sicherzugehen, dass später alle für die Berechnung benötigten Daten vorliegen, sollte die Datenaufnahme der Gebäudehülle und der Anlagentechnik möglichst systematisch durchgeführt werden. Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über den Gesamtablauf einer Datenaufnahme und die wichtigsten Daten die dafür notwendig sind.
Schritt 1: Gebäudeunterlagen
zusammenstellen (wenn vorhanden)
Grundrisse, Ansichten, Schnitte Baubeschreibung und Wohnflächenberechnung Unterlagen zur Anlagentechnik, Schornsteinfegerprotokoll Energieverbrauchsdaten bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen (Gespräche mit dem Kunden)
Schritt 2: Grunddaten ermitteln
Gebäudedimensionierung, Gebäudevolumen, Geschosshöhen, Flächen beheizte Räume und Ermittlung der thermischen Hüllfläche
Schritt 3: Gebäuderundgang außen – Gebäudehülle
Datenaufnahme von Fassade bzw. Außenwänden, Fenstern, Rollladenkästen und Dach sowie Begutachtung der Bauteile auf mögliche Bauschäden Prüfung von Gebäudeabmaßen und möglichen An- bzw. Umbauten Berücksichtigung von Besonderheiten des Gebäudes, die für spätere Modernisierungsempfehlungen wichtig sind, wie z. B. ein Dachüberstand bauliche Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien prüfen (Dachneigung, Himmelsrichtung, Lagerplätze für z. B. Holzpellets)
Schritt 4: Gebäuderundgang innen – Gebäudehülle
Datenaufnahme aller Bauteilqualitäten in Dachgeschoss, Wohneinheiten und Kellergeschoss sowie Begutachtung der Bauteile auf mögliche Bauschäden Prüfung von Gebäudeabmaßen und Grundrissgrößen sowie der beheizten Gebäudefläche Berücksichtigung von Besonderheiten des Gebäudes, die für spätere Modernisierungsempfehlungen wichtig sind, wie z. B. Undichtigkeiten in der Gebäudehülle oder die Raumhöhe des Kellers
Schritt 5: Datenaufnahme Anlagentechnik
Begutachtung von Wärmeerzeuger, Warmwassererzeuger, Warmwasserspeicher (Typenschilder), Verteilnetzen, Pumpen, Wärmeübergabe und deren Regelung sowie Techniken zum Einsatz erneuerbarer Energien
Schritt 6: Identifizierung möglicher Modernisierungsmaßnahmen
Stehen Sowieso-Maßnahmen (z. B. Fassadenausbesserung) an? Sind Bauschäden vorhanden? Wenn ja, welche Maßnahmen sind zur Schadensbehebung erforderlich? Sind bereits Sanierungsmaßnahmen geplant und welches Budget steht für eine Sanierung zur Verfügung? Sind Nutzungsänderungen geplant? Welche sonstigen Wünsche hat der Eigentümer des Gebäudes!
Gebäudehülle.
Für die Ermittlung des Heizwärmebedarfs sind die in der Heizzeit entstehenden Wärmeverluste (nach DIN V 18599: Wärmesenken), aber auch die Wärmegewinne (nach DIN V 18599: Wärmequellen) zu bilanzieren. Hierfür ist die Erfassung folgender Daten erforderlich:
Thermische Hüllfläche (wärmeübertragende Umfassungsflächen).
Die thermische Hüllfläche ist die Grenzfläche zwischen den beheizten Räumen und der unbeheizten Umgebung (Außenluft, Keller, Erdreich, unbeheizter Dachraum usw.). Je größer die thermische Hüllfläche ist, desto mehr Wärme wird nach außen abgegeben. Die Flächen werden getrennt nach Lage und Himmelsrichtung, thermischer Qualität und Umgebungstemperatur aufgenommen.
Bestimmung der Bauteilqualität: Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte).
Der U-Wert ist das übliche Maß für die Wärmedämmeigenschaften von Bauteilen in W/(m2·K). Mit dem U-Wert wird der Wärmestrom angegeben, der sich bei 1 Kelvin Temperaturdifferenz pro m² ausdrückt. Je kleiner der U-Wert ist, desto besser ist die wärmedämmende Wirkung des Bauteils.
Nettovolumen (belüftetes Volumen).
Das belüftete Volumen mit Nettoinnenmaßen ist maßgeblich für die Lüftungswärmeverluste des Gebäudes. Es kann vereinfacht aus dem umbauten Raum oder genauer mit der Nettogrundfläche und einer mittleren lichten Raumhöhe ermittelt werden.
Dichtheit des Gebäudes.
Undichtigkeiten in der Gebäudehülle führen zu unnötigen Lüftungswärmeverlusten. Erhöhte Undichtigkeiten werden auch bei der EnergieausweisAusstellung berücksichtigt. Bei der Datenaufnahme liegt das Augenmerk auf offensichtlich undichten Fenstern und Türen sowie auf dem Fehlen von luftdichten Ebenen, insbesondere bei ausgebauten Dachgeschossen.
Wärmeverluste durch unterschiedliche Temperaturen.
Als treibende Kraft für die Wärmeverluste wirkt die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen. Informationen über die tatsächlich im Winter herrschenden Temperaturen sind für den Energieausweis nicht erforderlich. Es wird stets von festen Werten für Innen- und Außentemperaturen ausgegangen, wodurch Gebäude trotz unterschiedlicher Nutzer und Standorte vergleichbar sind. Insbesondere bei Einfamilienhäusern sind jedoch Informationen über die tatsächliche Beheizung von Wohnräumen hilfreich, da sie gegebenenfalls für die Interpretation des gemessenen Heizenergieverbrauchs verwendet werden können (siehe hierzu Kapitel 3).
Wärmeverluste durch Wärmebrücken.
Wärmebrücken sind Schwachstellen in einer Baukonstruktion mit deutlich größerem Wärmeverlust im Vergleich zu den angrenzenden Bereichen. Problematisch ist der erhöhte Wärmefluss, weil die Temperatur auf der Innenseite der Außenwand absinkt und dadurch Oberflächenkondensat und Schimmelpilzbildung auftreten können .
Kennwerte zur Berechnung solarer Wärmegewinne.
Wärmegewinne aus der Sonneneinstrahlung über die Hüllflächen eines Gebäudes werden bei der Energiebilanz mit berücksichtigt. Je nach gewähltem Rechenverfahren werden hierbei nicht nur transparente, sondern auch nichttransparente (sogenannte opake) Bauteile berücksichtigt, sofern ein Strahlungseinfluss zu verzeichnen ist. Das sind Dächer über beheizten Räumen und Außenwände.
Es müssen in jedem Fall für die transparenten Bauteile Energiedurchlassgrade der Gläser bestimmt werden. Für die opaken Bauteile ist der Strahlungsabsorptionsgrad anhand der Oberflächenfarbe zu ermitteln – bei Berechnung nach DIN V 4108-6 freiwillig, bei Berechnung nach DIN V 18599 verpflichtend.
Weitere Daten und Bilanz.
Weitere wichtige Daten bei der Bilanzierung des Heizwärmebedarfs sind innere Wärmegewinne (bzw. Wärmequellen) aus Personenabwärme, Beleuchtung und Geräteabwärme, die Innen- und Außenklimadaten sowie nutzungsbedingte Luftwechsel. Diese sind bei der Ausweiserstellung fest vorgegeben.
Nach DIN V 18599 zählen als innere Wärmegewinne bei der Bilanzierung des Heizwärmebedarfs auch Wärmegewinne aus der Anlagentechnik (Abwärme aus Rohren, Speichern, Erzeugern). Daher kann der Heizwärmebedarf nach diesem Rechenverfahren erst bestimmt werden, wenn auch die Anlagentechnik beschrieben ist.
Anlagentechnik.
Aus den vorher genannten Gebäude- und Nutzungsdaten wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt. Diesen Bedarf muss das Heizsystem decken. Dabei treten Verluste auf, die im Rahmen der Energieausweis-Erstellung bilanziert werden müssen.
Für viele Komponenten werden Effizienzmerkmale aus Typologien abgeschätzt. Um aus diesen Typologien Kennwerte zu entnehmen, ist die Erfassung des Baualters oder einer Baualtersklasse einer jeden Komponente der Technik sinnvoll.
Wärmeerzeuger.
Der Wärmeerzeuger dient der Gewinnung von Wärme durch Umwandlung eines Energieträgers (Erdgas, Heizöl, Strom, Holz, Kohle). Bei einem Fernwärmeanschluss erfolgt in der Fernwärme-Übergabestation des Gebäudes lediglich eine Übertragung der Wärme vom Fernwärmenetz auf die Heizungskreise des Gebäudes.
Bei der Wärmeerzeugung geht in der Regel ein Teil der Wärmemenge über die Oberfläche des Wärmeerzeugers verloren (Bereitschaftsverluste). Bei Verlusten durch den Schornstein spricht man von Abgasverlusten. Um die Wärmeverluste bestimmen zu können, sind bei der Datenaufnahme verschiedene Informationen notwendig. Der Energieträger, die Art des Wärmeerzeugers, die Nennleistung und die Anzahl der Geräte sollten bekannt sein. In der Regel liegen auch die durch den Schornsteinfeger gemessenen Abgasverluste vor.
Warmwasserspeicher.
Wird warmes Wasser ständig bereitgehalten, entstehen über den Warmwasserspeicher Wärmeverluste. Um diese rechnerisch zu ermitteln, sind Informationen nötig, z. B. über die Größe der Außenfläche (abgeschätzt über das Volumen) und die Dämmung des Warmwasserspeichers sowie die Art der Beheizung.
Wärmeverteilung.
Bei der Verteilung der Wärme im Haus geht ebenfalls Wärme verloren. Verteilnetze sind in üblichen Wohnbauten die größten Verlustbringer in der Anlagentechnik. Für die quantitative Bestimmung der Verluste werden Informationen z. B. über die Länge und Dämmstärke der Rohrleitungen, ihre Temperatur, die Umgebungstemperatur (beheizt/unbeheizt) sowie die Dauer des Betriebs benötigt. Die Wärmeverluste werden entscheidend durch die Lage der Leitungsführung bestimmt. Diese kann innerhalb oder außerhalb der thermischen Hüllfläche verlaufen.
Wärmeübergabe.
Der Wärmebedarf einzelner Räume schwankt im Laufe eines Tages und sollte individuell über die Raumtemperaturregelung angepasst werden. Für die Ermittlung der Wärmeverluste ist es wichtig zu wissen, über welche Art von Heizflächen die Wärme an den Raum abgegeben wird und mit welchen Regeleinrichtungen diese geregelt werden.
Pumpen und Hilfsgeräte.
Der Strombedarf von Umwälz- und Zirkulationspumpen, Brennern, Lüftern, Regelungen etc. erreicht häufig einen bedeutenden Anteil am gesamten Energiebedarf. Der Strombedarf für die Anlagentechnik wird im Rahmen des Energieausweises als Hilfsenergie berücksichtigt. Für die Ermittlung des Strombedarfs werden Angaben zur elektrischen Aufnahmeleistung und zur Art der Regelung benötigt.